Die Ausländerbehörden verpflichten regelmäßig Flüchtlinge zu gemeinnütziger Arbeit. Aber bei Arbeitsgenehmigungen für reguläre Jobs brauchen sie oft noch immer lange, beobachtet der Flüchtlingsrat.
Erfurt. In vielen Ausländerbehörden im Freistaat dauert es aus Sicht des Thüringer Flüchtlingsrates noch immer zu lange, bis Geflüchtete die Erlaubnis zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten. «Durch die Debatte um die Arbeitspflicht hat sich da noch nicht ein großartiges Umdenken in der Fläche abgezeichnet», sagte die Projektkoordinatorin des Flüchtlingsrates, Juliane Kemnitz, der Deutschen Presse-Agentur. Beratungen zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt seien für den Flüchtlingsrat deshalb nach wie vor das zentrale Arbeitsfeld. Er berate pro Woche mindestens fünf Menschen zu Fragen, die mit einer Arbeitserlaubnis zu tun hätten. Teilweise seien auch bizarre Fälle darunter. Asylsuchende und Geflüchtete mit einer Duldung dürfen in der Regel nicht ohne Genehmigung der für sie zuständigen Ausländerbehörde einen sozialversicherungspflichtigen Job aufnehmen. Gleichzeitig haben immer mehr Kommunen in Thüringen damit begonnen, manche Geflüchtete zu gemeinnützigen Tätigkeiten zu verpflichten, zuerst hat dies der Saale-Orla-Kreis in einem größeren Umfang getan. Geflüchtete wurden dort etwa zu Reinigungsarbeiten in ihrer Unterkunft verpflichtet. Die Arbeitspflicht ist umstritten. Während Saale-Orla-Landrat Christian Herrgott (CDU) sie positiv bewertet und dies auch mit einer besseren Akzeptanz von Flüchtlingen in der Bevölkerung begründet, kommt Kritik vom Flüchtlingsrat. Aus seiner Sicht suggeriert eine Zwangsverpflichtung, dass Flüchtlinge gar nicht arbeiten wollten. Dabei sei ihnen gerade in den ersten Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland verboten, eine reguläre Arbeit aufzunehmen. Kemnitz berichtete von einem aktuellen Fall aus den Beratungen des Flüchtlingsrates. Ein Mann aus dem Irak habe einen sozialversicherungspflichtigen Job bei einer Leiharbeitsfirma verloren, nachdem der Antrag auf Verlängerung der Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde nicht bearbeitet worden sei. Später habe diese ihn zu einer gemeinnützigen Tätigkeit in einer sozialen Einrichtung verpflichtet. Der Flüchtlingsrat will allerdings nicht alle Ausländerbehörden beim Umgang mit Arbeitserlaubnissen über einen Kamm scheren. Es gebe einzelne Behörden, die wirklich aktiv versuchten, Menschen bei der Jobsuche zu unterstützen und bei denen die Bearbeitung von Beschäftigungserlaubnissen Priorität habe. «Man merkt schon, dass ein unterschiedlicher Geist je nach Landkreis durch die Ausländerbehörden weht», sagte Kemnitz.Kontroverses Thema Arbeitspflicht
(dpa/th)
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