Ein AfD-Mann hätte gerne einen Job beim Freistaat ? der ihn aber nicht einstellen will, weil seine Partei als rechtsextrem gilt. Nun gab es einen Gütetermin am Arbeitsgericht.
Erfurt. Im Streit zwischen einem Nordthüringer AfD-Mitglied und dem Freistaat Thüringen um die Besetzung eines Postens beim Landesverwaltungsamt gab es beim Gütetermin am Arbeitsgericht keine Einigung. Allerdings kann sich der Mann nach Angaben seines Rechtsanwalts vorstellen, einen anderen Job beim Freistaat zu machen als den, für den er sich ursprünglich beworben hatte. Der Anwalt bat den Rechtsvertreter des Landes während eines Gütetermins vor dem Arbeitsgericht Erfurt deshalb zu prüfen, ob es eine «im Ansatz vergleichbare Beschäftigung» beim Freistaat geben könne. Der Rechtsvertreter des Freistaats wollte dies prüfen. Damit endete der Gütetermin am Dienstag ohne Einigung zwischen den beiden Parteien. Der Vorsitzende Richter der zuständigen Kammer des Gerichts setzte eine Hauptverhandlung in dieser Sache für Ende Juli an. Hintergrund des Streits: Der Mann, der für die AfD auch in einem Kreistag sitzt, hatte sich demnach auf eine ausgeschriebene Sachbearbeiter-Stelle in der Heimaufsicht der Behörde beworben und zunächst eine Zusage erhalten. Dann hatte sich das Thüringer Innenministerium eingeschaltet und die Zusage widerrufen lassen. Das Ministerium vertritt die Ansicht, dass der Mann ungeeignet ist, für den Freistaat zu arbeiten, weil er einer als rechtsextrem eingestuften Partei angehört. Daraufhin wurde die Zusage zurückgezogen. Gegen den Widerruf der Zusage hatte sich der Mann zunächst mit einem Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht Erfurt gewehrt. Das Gericht hatte damals entschieden, dass die entsprechende Stelle nicht besetzt werden darf, solange über seinen Beschäftigungswunsch noch nicht in einem Hauptsacheverfahren entschieden ist. Nach Angaben eines Sprechers des Arbeitsgerichts muss vor einem solchen Hauptsacheverfahren stets eine gütliche Einigung zwischen den streitenden Parteien versucht werden. Der Rechtsvertreter des Freistaats sagte, das Land habe keine Rechtsmittel gegen diese Eil-Entscheidung des Arbeitsgerichts eingelegt und werde die Stelle so lange offen halten, bis in dem Streit eine Entscheidung ergangen sei. Während des Gütetermins machte der Vorsitzende Richter der zuständigen Kammer auch deutlich, dass er kaum große Chancen sieht, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu klagen ? jedenfalls nicht in dieser ersten Instanz. «Beschäftigung gibt es, wenn man einen Vertrag geschlossen hat», sagte er. Während der bisherigen Erörterung habe die Kammer bereits deutlich gemacht, dass sie einen solchen Vertrag für noch nicht geschlossen halte, weil es für den AfD-Mann nur eine Einstellungszusage, aber noch keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag gab.Land hält Stelle offen
(dpa/th)
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