In der Corona-Pandemie wollte ein Richter einzelne Infektionsschutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen aushebeln. Dafür wird er später wegen Rechtsbeugung verurteilt. Zurecht?
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will am Mittwoch (15.00 Uhr) entscheiden, ob sich ein Richter bei einem Verbot der Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Das Verbot war zwar von anderen Instanzen aufgehoben worden. Der Mann wurde aber später vom Landgericht Erfurt wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Familienrichter hatte im April 2021 eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der es den Leitungen und Lehrkräften der zwei Schulen untersagt wurde, einzelne der damals geltenden Infektionsschutzmaßnahmen gegenüber den Kindern durchzusetzen - so etwa die Maskenpflicht. Die Entscheidung hatte er nach Ansicht des Erfurter Landgerichts voreingenommen gefällt. Er habe das ihm übertragene Richteramt zielgerichtet genutzt und missbraucht, so das Gericht. Gegen das Urteil waren sowohl der angeklagte Richter als auch die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Beide Seiten rügen Rechtsfehler im Verfahren und fordern die Aufhebung des landgerichtlichen Urteils. Wenn der BGH den Anträgen folgt, müsste der Fall womöglich an einer anderen Kammer des Landgerichts erneut verhandelt und entschieden werden.
(dpa/th)
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