Beim Prozessauftakt bezeichnete sich AfD-Chef Höcke als unschuldig. Er habe nicht erwartet, dass das Publikum eines Stammtisches eine Nazi-Parole vervollständigten würde. Wie urteilt das Gericht?
Halle. Das Landgericht Halle setzt am Mittwoch (9.00 Uhr) den Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke fort. Der 52-Jährige soll bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole «Alles für Deutschland» angestimmt haben. Sie wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass Höcke die ersten beiden Worte selbst aussprach und dann das Publikum mit einer Handbewegung animierte, den Spruch zu vervollständigen. Höcke hält sich für unschuldig. Mehr als zwei Verhandlungstage hat das Gericht bislang nicht anberaumt. Insofern ist davon auszugehen, dass am Mittwoch nach der weiteren Beweisaufnahme die Plädoyers gehalten werden. Auch mit einem Urteil kann gerechnet werden. Im Dezember 2023 war klar, dass sich Höcke wegen des gleichen Spruchs vor einer großen Strafkammer des Landgerichts Halle verantworten muss. Er hatte die Parole auch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Das Gericht verurteilte ihn im Mai dieses Jahres zu einer Geldstrafe von zusammen 13.000 Euro. Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
(dpa)
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten