Im ersten Prozess hatte Höcke gesagt, er habe den Nazi-Spruch nicht gekannt. In einem zweiten Verfahren ist er wegen der wiederholten Nutzung der Parole angeklagt.
Halle. Am Landgericht Halle beginnt am heutigen Montag ein weiterer Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden und Fraktionschef Björn Höcke. Er muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) verantworten. Das war die paramilitärische Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Im Dezember 2023 soll Höcke als Redner auf einer AfD-Veranstaltung in Gera in Thüringen die ersten beiden Wörter der Parole «Alles für Deutschland» ausgesprochen haben. Er animierte das Publikum durch Gesten, das dritte Wort der Parole zu rufen, so die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte und das Publikum hätten gewusst, dass es sich um einen verbotenen Nazi-Spruch handelte. Höcke wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Laut dem Landgericht Halle hat der Angeklagte eine strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens in Abrede gestellt. Das Landgericht Halle hatte den AfD-Politiker am 14. Mai wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bereits zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Dabei ging es um eine Rede Höckes bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt im Mai 2021, an deren Ende er die Parole aussprach. Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Höckes Verteidiger legten Revision ein.
(dpa)
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