Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Einsehen für Kunden
1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge: "AGB" genannt) regeln in Ergänzung zu den jeweiligen Produktions- und Sendeaufträgen die vertraglichen Rechtsbeziehungen der Salve TV GmbH (in Folge: „Salve TV“) zu ihren Kunden (in Folge: "Kunde"), insbesondere die Produktion von Werbesendungen (in Folge: "Produktionsauftrag") sowie deren Ausstrahlung (in Folge: „Sendeauftrag“). Für sämtliche Produktion- und Sendeaufträge gelten ausschließlich diese AGB.
2. Auftragserteilung / Ablehnungsvorbehalt
2.1. Ein Produktions- oder Sendeauftrag ist schriftlich zu erteilen. Dieser wird für Salve TV erst dann verbindlich, wenn er schriftlich bestätigt oder die Sendung produziert oder ausgestrahlt wurde.
2.2. Salve TV ist in der Annahme und Ablehnung eines Produktions- und Sendeauftrages frei. Salve TV ist nicht verpflichtet, eine Werbesendung auf ihre Sendefähigkeit und/oder Zulässigkeit zu überprüfen. Salve TV behält sich daher vor, die Ausstrahlung von bereits bestätigten Produktions- oder Sendeaufträgen aus rechtlichen Gründen (z.B. Verstoß gegen die Gemeinsamen Werberichtlinien der Landesrundfunkanstalten, die Vorgaben einzelner Landesrundfunkanstalten), aus sittlichen oder programmlichen oder aus gleich wichtigen Gründen abzulehnen. Der Kunde hat in diesem Fall ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits bezahlten Betrages abzüglich der Salve TV entstandenen Produktionskosten und sonstigen Kosten; die Geltentmachung darüber hinausgehender Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen. Sollte eine Werbesendung bereits ausgestrahlt worden sein, bleibt der Anspruch von Salve TV auf Bezahlung bestehen. Bei mehrfach festgebuchten und terminbestätigten Sendeplätzen redaktioneller oder werblicher Inhalte werden, im Falle der unverschuldeten Verzögerung der Fertigstellung, durch SALVE.TV die Inhalte der Sendung oder Werbung eigenständig vorgegeben, produziert und berechnet oder ersatzweise eine bereits produzierte Sendung ausgestrahlt und berechnet. Im Falle der unverschuldeten Verzögerung der Fertigstellung eines gesamten Projektes/Auftrags durch SALVE.TV, werden 3 Tage nach dem bestätigten Sendetermin 90 % des gesamten Auftragswertes in Rechnung gestellt.
3. Preise / Zahlungsbedingungen Die Preise für die Produktion und die Ausstrahlung der Werbesendung ergeben sich aus der Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Kunde bestätigt, dass ihm der Inhalt dieser Preisliste bei Vertragsschluss bekannt war. Salve TV wird nach der Abnahme der Produktion einer Werbesendung hierüber Rechnung legen. Nach Ausstrahlung der Werbesendung wird Salve TV hierüber Rechnung legen; bei Sendeaufträgen mit einer Laufzeit von mehr als einer Woche wird Salve TV wöchentlich oder monatlich Rechnung über die jeweils in dieser Zeit ausgestrahlten Werbesendungen legen. Der Kunde hat die Rechnungen von Salve TV innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
4. Produktions- und Sendeunterlagen Der Kunde ist verpflichtet, die zur Produktion oder der Ausstrahlung der Werbesendung notwendigen Unterlagen und Informationen Salve TV rechtzeitig, spätestens aber 10 Tage vor der Ausstrahlung zur Verfügung zu stellen. Kann eine Sendung nicht produziert oder nicht ausgestrahlt werden, weil die Unterlagen nicht rechtzeitig oder unzureichend geliefert wurden, erhält Salve TV den vollen Vergütungsanspruch abzüglich etwaiger ersparter Kosten.
5. Auftragsabwicklung
5.1. Nach Fertigstellung der Produktion der Werbesendung wird Salve TV dem Kunden einen Termin zur Abnahme in ihren Geschäftsräumen mitteilen. Erscheint der Kunde nicht, gilt die Produktion als abgenommen und genehmigt. Änderungswünsche des Kunden, die nicht auf einer Pflichtverletzung von Salve TV beruhen, sind spätestens in dem Abnahmetermin mitzuteilen. Führt ein solcher Änderungswunsch zu erhöhten Kosten, hat dies der Kunde zu tragen.
5.2. Salve TV ist darum bemüht, die Ausstrahlung der Werbesendung in dem vom Kunden gewünschten Werbeblock zu ermöglichen. Geringfügige zeitliche Verschiebungen der Ausstrahlung der Werbesendung begründen keine Ansprüche des Kunden gegenüber Salve TV. Eine Verschiebung ist geringfügig, wenn die Werbesendung innerhalb 20 Minuten vor oder nach dem ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt ausgestrahlt wird oder in vergleichbaren Werbeblöcken bzw. Tarifgruppen des selben Tages.
5.3. Ein Konkurrenzausschluss oder eine Branchenexklusivität bezüglich der Ausstrahlung der Werbesendung kann nicht gewährt werden.
5.4. Für Abnahmen gilt: Gemäß unseren AGB`s machen wir darauf aufmerksam, dass nach Zusendung und Ablauf von 5 Werktagen, ohne Reaktion des Kunden, die Leistung als abgenommen gilt und wir die Rechnung stellen!
6. Verantwortung für den Inhalt der Sendung / Schutzrechte Der Kunde übernimmt die alleinige und uneingeschränkte Haftung sowie strafrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Werbesendung. Der Kunde steht Salve TV insbesondere dafür ein, dass die Werbesendung nicht gegen werberechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen oder Grundsätze verstößt. Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche für die Ausstrahlung der Werbesendung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte an den von ihm gestellten Sendeunterlagen verfügt. Der Kunde stellt Salve TV von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
8. Haftung
8.1. Salve TV haftet dem Auftraggeber nur insoweit, als dass Salve TV eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft oder eine sonstige Vertragspflicht zumindest grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt.
8.2. Im Fall der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist, oder der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht durch Dritte, die weder Organe noch leitende Angestellte von Salve TV sind, ist die Haftung auf maximal 10.000,-- beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für Pflichtverletzungen einfacher Erfüllungsgehilfen von Salve TV ausgeschlossen, soweit diese weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt haben.
8.3. Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Folgeschäden jeder Art und entgangenen Gewinn, soweit nicht Organe oder leitende Angestellte von Salve TV vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und durch diese Regelung der Vertragszweck nicht gefährdet wird.
8.4. In jedem zulässigen Fall ist die Haftung von Salve TV auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt Salve TV bei Auftragsbestätigung vernünftigerweise rechnen konnte.
8.5. Soweit in den vorstehenden Ziffern nicht Abweichendes vereinbart ist, ist jede Haftung von Salve TV für einfache Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit oder Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung oder unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
8.6. Von vorstehenden Haftungsbegrenzungen nicht erfasst ist die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9. Nebenabreden/Schriftform Nebenabreden sind, soweit diese AGB hierzu nicht Gegenteiliges aussagen, zu ihrer Wirksamkeit in einer von beiden Parteien unterzeichneten Urkunde festzuhalten. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform; entsprechendes gilt für die Aufhebung der Schriftform.
10. Gerichtsstand/Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unvollständig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, die unvollständige oder unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem Zweck und dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg der unvollständigen oder unwirksamen Bestimmungen entspricht oder möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer ergänzungsbedürftigen Vertragslücke. Für die vertraglichen Rechtsbeziehungen der Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Die Anwendung des UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weimar. Stand: 25.10.2013